Bau-, Umbau- oder Abbrucharbeiten an einem Gebäude sind baugenehmigungspflichtig (auch als Baugenehmigung bezeichnet).
Die Gemeinde kann jedoch in ihren Bauvorschriften kleinere Arbeiten festlegen, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Der Antrag auf Baugenehmigung muss beim Bürgermeister der betreffenden Gemeinde eingereicht werden.
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